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Standesamt: Neue Rahmenbedingungen für den Traubetrieb
In Wiesbaden gelten neue Rahmenbedingungen für den Traubetrieb. Um den bundesweit verschärften Kontaktregeln Rechnung zu tragen, ist ab sofort nur noch das Traupaar zur Trauung zugelassen. Soweit erforderlich, kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden, der sich ausweisen muss.
Einlass in die Räumlichkeiten des Trauortes beziehungsweise des Standesamtes erhalten nur die zugelassenen Teilnehmer der Trauung. Gäste dürfen sich weder im Haus aufhalten, noch dürfen vor dem Trauort oder dem Standesamt Empfänge oder ähnliches stattfinden. Die gestiegenen Hygieneanforderungen müssen beachtet werden. Das gilt auch für die Abstandsregelung von 1,5 bis 2 Meter.

Personen, die grippeähnliche Symptome haben, Kontakt mit dem Coronavirus infizierten Personen hatten oder sich den vergangenen 14 Tagen vor der Trauung in einem Risikogebiet nach RKI aufgehalten haben, dürfen den Trauort beziehungsweise das Standesamt nicht betreten, auch wenn sie einen Termin haben. Bürgerinnen und Bürger sollten sich in diesen Fällen telefonisch mit dem Standesamt Wiesbaden unter (0611) 313406, per Mail unter heiraten@wiesbaden.de oder mit der jeweils für ihre Trauung zuständigen Ortsverwaltung in Verbindung setzen.

Bürgerinnen und Bürger, die Fragen rund um das Coronavirus haben, erreichen täglich von 8 bis 20 Uhr unter der (0611) 318080 das Infotelefon der Stadt Wiesbaden. Unter (0800) 5554666 ist zudem täglich von 8 bis 20 Uhr die hessenweite Hotline des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erreichbar. Mehr Informationen stehen auch unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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