Die öffentliche Stimme der EKD

Der Rat

Zu den spannendsten Ereignissen im kirchenpolitischen Geschehen der Evangelischen Kirche in Deutschland gehört alle sechs Jahre die Wahl des Rates: Welche 15 Frauen und Männer werden in der nächsten Periode das öffentliche Gesicht des Protestantismus prägen? Wer wird den Vorsitz übernehmen? Welche Schwerpunkte setzt der neue Rat, welche Fragen greift er auf? Und wer kann sich in welchen Personen wiederfinden?

Das sichtbarste aller Leitungsgremien

Denn der Rat der EKD ist das sichtbarste ihrer Leitungsgremien. Er tagt in der Regel monatlich ein Wochenende lang und kann und muss sich wie kein Gremium sonst aktuellen Themen stellen. Er leitet die evangelische Kirche zwischen den Tagungen der Synode. Und er beruft die „Denkfabriken“ der EKD, die sieben Kammern. Diese Kammern arbeiten meist – zusammen mit dem Rat – Denkschriften der EKD zu grundlegenden Fragen und andere Publikationen aus. Denkschriften sind die verbindlichste Äußerungsform der evangelischen Kirche.

Zudem beruft der Rat seinen Bevollmächtigten am Regierungssitz der Bundesrepublik und der Europäischen Union, den Evangelischen Militärbischof und den Friedensbeauftragten sowie weitere Beauftragte – etwa für Kultur und Sport, für Flüchtlinge oder auch für die Seelsorge in der Bundespolizei. Was der Rat sagt, wird als öffentliche Stimme der evangelischen Kirche wahrgenommen.

Der Rat wird auf der zweiten Tagung jeder neuen EKD-Synode gewählt. Das erste Mitglied, der oder die Präses der Synode, steht aufgrund des Amtes schon fest. Für die übrigen 14 Plätze nominiert der Ratswahlausschuss Kandidatinnen und Kandidaten. Der Ausschuss selber besteht aus zehn Mitgliedern der Synode und dreien der Kirchenkonferenz.

Abbild der Vielfalt des Protestantismus

Der Wahlausschuss muss jedes Mal ein Kunststück vollbringen. Denn in den 15 Mitgliedern des künftigen Rates soll sich die Vielfalt des Protestantismus spiegeln, auch wenn nicht jede der 20 Landeskirchen dort vertreten sein kann. Die evangelische Kirche ist vielfältig an Konfessionen wie Lutheraner, Reformierte und Unierte als auch im Blick auf Frömmigkeitsformen, Regionen und Lebensbereiche wie Theologie, Wirtschaft und Politik. Ausdrücklich schreibt das Wahlgesetz zudem Geschlechtergerechtigkeit vor.

Auch muss der Ausschuss für die 14 noch zu besetzenden Plätze mehr als 14 Bewerber finden. Und er muss Bewerber nachnominieren, wenn im Verlauf der Wahl das Gleichgewicht der Vielfalt oder der Geschlechtergerechtigkeit in Gefahr gerät. Zudem können jeweils 25 Synodale sowie auch die Kirchenkonferenz vor jedem Wahlgang weitere Vorschläge unterbreiten.

Das Wahlgesetz ruft Synode und Kirchenkonferenz auf, „die Wahl im geschwisterlichen Bemühen um die zügige Besetzung der Sitze im Rat durchzuführen“ und dazu alle Verständigungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu gehören auch Vorstellungen der Kandidaten in Synodalgruppen. Manchmal hat die Synode trotzdem bis spät in die Nacht gewählt – oder auch die Wahl abgebrochen und einen Sitz auf der nächsten Tagung nachbesetzt. Denn die Latte liegt hoch. Künftige Ratsmitglieder brauchen eine Zweidrittelmehrheit in der Synode.

Vorsitz nur mit Zweidrittelmehrheit

Nach der Wahl zum Rat wird es noch einmal spannend. Dann kommen die Momente der größten öffentlichen Aufmerksamkeit. Denn nach der konstituierenden Sitzung des Rates wählen Synode und Kirchenkonferenz aus den Ratsmitgliedern den Vorsitzenden oder die Vorsitzende und die Stellvertretung. Der neue Rat kann dazu Vorschläge machen. Wieder brauchen die beiden eine Zweidrittelmehrheit.

Über die Person, die den Vorsitz einnimmt, macht das Wahlgesetz keine Vorschriften. Sie muss nicht einmal Theologe sein. Aber unter allen Beteiligten herrscht Einigkeit, dass das Amt am besten in die Hand eines oder einer leitenden Geistlichen einer der 20 Landeskirchen gehört, der oder die nicht zu nah vor dem Ruhestand steht. So lässt sich die Leitung des Rates sinnvoll und zielgerichtet wahrnehmen. Und aus der vorherigen Wahl zum Rat ergibt sich, dass der oder die Vorsitzende in der Regel aus den Mitgliedern stammt, die in den ersten Wahlgängen in den Rat der EKD gelangt sind. Nach der Wahl dann löst sich die Spannung. Die Gratulanten machen sich auf den Weg.

wt