Stadt Köln startet zweijähriges Modellprojekt für Moscheegemeinden

Während in christlichen Kirchen die Glocken geläutet werden, um die Gläubigen zum gemeinsamen Gottesdienst zu rufen, sind es in den Moscheen muslimischer Glaubensgemeinschaften die Rufe des Muezzins, die diesen Zweck erfüllen. Von zentraler Bedeutung im Islam ist dabei das Freitagsgebet. Seit vielen Jahren ist der Islam, wie viele andere Religionen auch, ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft, so dass auch die Frage der Erlaubnis der Gebetsrufe an den Moscheen bundesweit immer wieder diskutiert wurde und wird.  

Nach ersten Gesprächen der Stadt mit ortsansässigen Moscheegemeinden und rechtlicher Prüfung startet in Köln nun ein zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt: Auf Antrag und unter Auflagen können die Moscheegemeinden, die dies wünschen, ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen.  

Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslim*innen in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslim*innen akzeptieren,

sagt Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Muslim*innen, viele von ihnen hier geboren, sind fester Teil der Kölner Stadtgesellschaft. Wer das anzweifelt, stellt die Kölner Identität und unser friedliches Zusammenleben infrage. Wenn wir in unserer Stadt neben dem Kirchengeläut auch den Ruf des Muezzins hören, zeigt das, dass in Köln Vielfalt geschätzt und gelebt wird.

In der Praxis muss jede Moscheegemeinde, die sich an dem Projekt beteiligen möchte, einen Antrag an die Verwaltung stellen. Festgelegt durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgt dann die formelle Zustimmung, den Gebetsruf zum mittäglichen Freitagsgebet an der jeweiligen Moschee zu praktizieren. Der so geschlossene Vertrag enthält individuelle Auflagen, die von der antragstellenden Moscheegemeinde zu erfüllen sind. So darf der Gebetsruf freitags nur in der Zeit zwischen 12 bis 15 Uhr (das mittägliche Freitagsgebet variiert je nach Kalender) und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Auch die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee mit einer unterschiedlichen Höchstgrenze festgelegt.  

Zu beachten ist auch, dass die umliegende Nachbarschaft von der Moscheegemeinde im Vorfeld frühzeitig mittels eines Flyers über den Gebetsruf informiert werden muss. Zudem ist für jede Gemeinde eine Ansprechperson für die Nachbarschaft zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann.  

Das Projekt wird durch die Verwaltung eng begleitet. Nach Abschluss der zweijährigen Projektlaufzeit werden die Stadt und die beteiligten Moscheegemeinden gemeinsam ihre Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis zu entscheiden, ob die neue Regelung beibehalten werden kann.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit