Tätigkeitsbericht

Die Erstellung eines Tätigkeitsberichts geschieht auf der Grundlage der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids, die unter Nummer 13 „Berichtswesen“ festhält: „Die Geschäftsstelle erstellt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen jährlich einen schriftlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht wird veröffentlicht.“

Mit den Texten, Zahlen und Grafiken, die dieser Tätigkeitsbericht enthält, soll ein nachvollziehbarer Einblick in die Arbeit der Unabhängigen Kommission und der Geschäftsstelle gegeben werden.

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