Ausgabe 37/2016 - 16.09.2016
Düsseldorf (epd). Anerkannten Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen soll von Dezember an ein konkreter Wohnort zugewiesen werden. Die Landesregierung beschloss am 13. September in Düsseldorf eine entsprechende Verordnung zur Umsetzung der sogenannten Wohnsitzauflage. Kriterien für die Verteilung der Flüchtlinge auf alle 396 Städte und Gemeinden in NRW sind demnach zu 80 Prozent die Einwohnerzahl und zu jeweils zehn Prozent die Fläche und die Arbeitslosenzahlen in der Kommune.
Städte und Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt oder mit besonderen Belastungen durch Zuwanderer aus EU-Staaten wie Bulgarien und Rumänien sollen jeweils zehn Prozent weniger Flüchtlinge aufnehmen müssen. Die Regelung soll nach Beteiligung des Landtags und der Kommunen am 1. Dezember in Kraft treten.
NRW-Integrationsminister Rainer Schmeltzer (SPD) erklärte, die Wohnsitzauflage sei ein wichtiges Instrument zur Erleichterung der Integration. Die Städte und Gemeinde bekämen damit erheblich mehr Planungssicherheit. Nach dem Integrationsgesetz, das seit August gilt, müssen auch anerkannte Flüchtlinge künftig drei Jahre in dem Bundesland bleiben, dem sie nach ihrer Aufnahme über den sogenannten Königsteiner Schlüssel zugewiesen wurden.
Die Länder können innerhalb ihres Gebiets konkrete Wohnorte vorschreiben, um Ghettobildungen zu vermeiden und die Last gleichmäßig zu verteilen, wie dies Nordrhein-Westfalen nun mit der auf den Weg gebrachten Verordnung tut. Ausnahmen gibt es für Flüchtlinge, die andernorts Arbeit, eine Ausbildung oder einen Studienplatz haben.