Ausgabe 22/2016 - 03.06.2016
Berlin (epd). Von den Kindern im Grundsicherungsbezug (im Wesentlichen "Hartz IV") lebt mehr als die Hälfte in Haushalten von Alleinerziehenden (zu 95 Prozent Frauen). Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden wiederum ist mit über 32 Prozent doppelt so hoch wie im gesellschaftlichen Durchschnitt. 30 Prozent der Alleinerziehenden mit Hartz IV sind zugleich erwerbstätig.
In Armut lebenden Kindern fehlt es an Dingen, die für andere Kinder selbstverständlich sind: von Kleidung über gesunde Ernährung bis hin zur Schulausstattung. Auch die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ist häufig stark eingeschränkt. Gesundheitliche Benachteiligungen und ein schlechterer Bildungszugang prägen ihre Situation.
Die über 900 Tafeln in Deutschland unterstützen etwa 1,5 Millionen bedürftige Menschen. Hinzu kommen zusätzlich mehr als 200.000 Geflüchtete. Nach Angaben des Tafelverbandes nutzen derzeit etwa 350.000 Kinder und Jugendliche die Angebote der Tafeln, die weit über die Lebensmittelausgabe hinausgehen.
Kinder aus Hartz-IV-Haushalten erhalten vom Staat Pauschalbeträge für Ernährung, Kleidung und Hausrat. Dieser Kinder-Regelsatz soll ihnen laut Gesetz "in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben" ermöglichen. Es gelten folgende Kinderregelsätze: Für Kinder bis sechs Jahre sind es 237 Euro im Monat, für Kinder von sechs bis unter 14 Jahren 270 Euro, und Jugendliche von 14 bis 18 Jahren erhalten monatlich 306 Euro.
Im Jahr 2005 wurde ein Kinderzuschlag eingeführt. Diesen erhalten Eltern, die mit ihrem Einkommen zwar ihren eigenen Bedarf, nicht aber den ihrer Kinder decken können. Derzeit beträgt der Kinderzuschlag maximal 140 Euro monatlich und wird ab 1. Juli 2016 um 20 Euro angehoben. Der Kinderzuschlag hat nach einer Statistik des Bundesfamilienministeriums im Jahr 2014 rund 260.000 Kinder und ihre Eltern erreicht.
Ergänzend zu den Hartz-IV-Regelbedarfen wurde 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Es soll Kindern und Jugendlichen Teilhabe gewährleisten, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Paket beinhaltet Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Musikschulen etc. (120 Euro im Jahr), das Schulbasispaket (100 Euro), Zuschüsse zu Schul- und Kita-Ausflügen (30 Euro pro Jahr), Zuschüsse zum Schul- und Kita-Mittagessen sowie Lernförderung und Schülerbeförderung. Eine bundeseinheitliche Statistik über die Inanspruchnahme der Leistungen besteht nicht.