sozial-Recht

Afghanistan

Ausweisung mutmaßlicher Kriegsverbrecher rechtmäßig



Fünf Asylbewerber, die schwerer Menschenrechtsverletzungen verdächtigt werden, können nach Afghanistan zurückgeschickt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 12. Januar in Straßburg, dass die Ausweisung der Männer aus den Niederlanden nicht gegen deren Rechte verstößt. Ihre Asylanträge waren abgelehnt worden, weil die Männer für das afghanische Regime gearbeitet hatten und so möglicherweise an Folter und Kriegsverbrechen beteiligt waren.

Unter den Afghanen waren hochrangige Mitglieder der Armee und des Geheimdienstes des kommunistischen Regimes. Nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft 1992 flohen sie aus dem Land und baten später in den Niederlanden um Asyl, weil sie vom damals herrschenden Taliban-Regime Repressionen befürchteten. Die niederländischen Behörden lehnten ihren Antrag auf Asyl jedoch mit Verweis auf die Flüchtlingskonvention ab, derzufolge Personen keinen Schutz genießen, die im Verdacht stehen, schwere internationale Verbrechen begangen zu haben.

Die Männer hatten gegen die Ablehnung ihres Antrags geklagt und erklärt, in Afghanistan wären sie nicht sicher. Einer der Afghanen war vom damaligen Taliban-Regime zum Tode verurteilt worden. Ihre Ausweisung wäre deshalb eine Verletzung des Verbots von unmenschlicher Behandlung. Die Richter in Straßburg entschieden jedoch, dass eine Ausweisung möglich sei. Die Männer hätten nicht beweisen können, dass sie bei der Rückkehr um ihr Leben fürchten müssten. Die Familien der Männer haben eine Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden bekommen.


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