"Die derzeitigen Überprüfungen spiegeln nicht die tatsächliche Pflegequalität wider", so Gesundheitswissenschaftler Frank Krursel von der Caritas. Für den Umstieg werden neun Altenheime aus Essen und Oberhausen die so genannte indikatorengestützte Ergebnissicherung erproben, um somit eine nachvollziehbare und transparente Qualität in der Pflege sicherzustellen. Die Caritas im Ruhrbistum unterstützt sie dabei mit Schulungen und Qualitätszirkeln.
Die Erfassung sieht unter anderem vor, dass die Daten zweimal jährlich erhoben werden - und dass alle Bewohner eines Wohnbereiches einbezogen werden. "Dies schafft Transparenz und eine wirkliche Vergleichbarkeit von Leistungen", ist der Referent für die stationäre Pflege der Caritas, Stephan Reitz sicher. Grundlage bildet der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der seit 2017 per Gesetz verbindlich eingeführt wurde.
Schon seit vielen Jahren wird bemängelt, dass die Ergebnisqualität der pflegerischen Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt wird. Diese Feststellung bezieht sich auf externe Qualitätsprüfungen ebenso wie auf einschlägige Qualitätsmanagementsysteme.
Daher sieht das Pflegeversicherungsgesetz vor, dass bis 31. Oktober 2017 die Richtlinien zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität für die stationären Altenhilfeeinrichtungen neu zu fassen und zu beschließen sind. Ein Jahr später soll dies ebenfalls für den ambulanten Bereich erfolgen.
Auf dem Gebiet des Bistums Essen gibt es 89 katholische Altenhilfe-Einrichtungen. In den Seniorenheimen, Kurzzeit- und Tagespflegen und teilstationären Angebote kümmert sich die Caritas um rund 12.000 ältere Menschen. Weitere Infos unter www.caritas.ruhr
Pressemitteilung
Ruhrgebiet
Für mehr Transparenz in der Pflegequalität
Erschienen am:
20.02.2017
Herausgeber:
Caritasverband für das Bistum Essen
Stabsstelle Information & Kommunikation
Am Porscheplatz 1
45127 Essen
+49 201 810 28 - 126
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