sozial-Politik

Prostitution

Frauenbeauftrage diskutieren neues Schutzgesetz




Container in Dortmund, vor dem Prostituierte des Straßenstrichs auf Freier warten. (Archivbild)
epd-bild / Ann-Christin Müller

Knapp 100 Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte haben am 21. Oktober in Berlin über die Umsetzung des neuen Prostituiertenschutzgesetzes in ihren Kommunen diskutiert. Dabei überwog Zustimmung zu den neuen Regelungen, doch es gab auch Kritik, etwa an den unzureichenden Beratungsangeboten für die betroffenen Frauen. 25 Beratungsstellen bundesweit, das seien viel zu wenige, sagte die Soziologin Elfriede Steffan.

Außerdem befürchtet sie, "dass gerade die Frauen sich nicht registrieren lassen werden, die Unterstützung besonders benötigen - aus Angst vor negativen Konsequenzen". Wichtig sei, so Steffan, "dass die Stigmatisierung von Prostituierten besonders berücksichtigt werden müsse. Verpflichtende Beratungsangebote, wie jetzt im Gesetz verankert, seien gerade für die Frauen in prekären Situationen abschreckend".

Der Bundestag hat im Juli 2016 das Prostituiertenschutzgesetz beschlossen Danach kommen ab dem 1. Juli 2017 auf die Kommunen neue Aufgaben zu. So sieht das neue Gesetz eine eigenständige Beratungs- und Anmeldepflicht für Prostituierte vor, legt Standards für Bordell-Betriebe fest, schreibt Freiern die Benutzung von Kondomen vor und eröffnet den Behörden vor Ort mehr Kontrollmöglichkeiten.

Zum ersten Mal gibt es damit eine bundesweite rechtliche Regelungen für die Ausübung der Prostitution. Betreiber von Prostitutionsgewerben müssen eine Erlaubnis beantragen und ihre Konzepte genehmigen lassen.

"Sie bekommen nur eine Erlaubnis, wenn sie räumliche, hygienische und sicherheitstechnische Standards erfüllen und die Konzepte nicht gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frauen verstoßen", sagte Birgit Schweikert vom Bundesfamilienministerium: "Durch die verpflichtende Zuverlässigkeitsprüfung sollen künftig vorbestrafte Betreiber aus dem Gewerbe ferngehalten werden."

Prostitution sei eine vielfältige Branche. Das Thema sei komplex, schwierig und muss differenziert betrachtet werden, betonte Inge Trame, Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbüros. In 12 der 27 EU-Staaten ist nach ihren Angaben Prostitution legal, aber nicht reguliert: "Eine Regulierung der Prostitution ist aber notwendig."

"Das neue Prostituiertenschutzgesetz ist ein Schritt gegen Fremdbestimmung und Ausbeutung", sagte auch Heike Tasillo, vom Ordnungsamt der Stadt Dortmund. "Es ist gut, dass es endlich ein Gesetz gibt, denn es holt das Thema aus der Schmuddelecke und bietet allen Beteiligten Rechtssicherheit." In Dortmund habe man gute Erfahrungen mit der Beratung von Sexarbeiterinnen und in der Zusammenarbeit mit allen Behörden gemacht.

Die BAG der kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten begrüßt grundsätzlich die Ziele des neuen Gesetzes. "Trotzdem müssen wir genau hinschauen, wie das Gesetz auf kommunaler Ebene umgesetzt wird", sagte Roswitha Bocklage, Sprecherin der BAG kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbüros.


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