Werbung für Abtreibungen muss verboten bleiben

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Heinrich Bedford-Strohm, hat sich klar gegen eine Abschaffung des Paragrafen 219a ausgesprochen. Gleichzeitig betonte er, dass eine Debatte darüber geführt werden dürfe.
Von PRO
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm (Archivbild)

„Ein Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche halte ich für richtig“, erklärte Heinrich Bedford-Strohm gegenüber dem Christlichen Medienmagazin pro. Dass darüber informiert werden könne, sei legitim, nicht aber Werbung für entsprechende Eingriffe.

Eine Debatte darüber war entbrannt, nachdem sich Chrismon-Chefredakteurin Ursula Ott in einem Meinungsbeitrag für die Abschaffung des Paragrafen ausgesprochen hatte. „Die Debatte darüber sehe ich als Teil der pluralistischen Kultur unserer Evangelischen Kirche“, sagte der Ratsvorsitzende. „Es muss möglich sein, eine profilierte Meinung in so einer Sache zu vertreten, auch wenn ich an dieser Stelle anderer Meinung bin.“

Die Grundfrage müsse lauten, ob so etwas vom christlichen Glauben her verantwortbar sei. Über Für und Wider dürfe gestritten werden. „Ich schätze Frau Ott über die Maßen. In dieser Sache ist sie innerhalb der möglichen Meinungsäußerungen im Bereich des Protestantismus eben anderer Ansicht als ich.“

Bedford-Strohm betonte, dass er „nichts davon halte“, das als Kompromisslösung nach mühsamen Diskussionen errungene Gesetz nun zu verändern.

Von: Stefanie Ramsperger

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