Einwilligungsverwaltung

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Technisch Notwendig (kann nicht abgewählt werden)

  • EMH - Einwilligungsverwaltung

    Digitaler Dienst:
    Einwilligungsverwaltung und -dokumentation

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 6 DSG-EKD i.V.m. § 5 Abs. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Matomo

    Digitaler Dienst:
    Statistische Web-Analyse

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Anbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • FundraisingBox

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • Twingle

    Digitaler Dienst:
    Spendendienst

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 Nr. 5, 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • ChurchTools

    Digitaler Dienst:
    Digitales Gemeindemanagement

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzugriff); § 6 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

  • User Session Management

    Digitaler Dienst:
    User-Session-Verwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (Anbieterzuriff); § 6 Nr. 3, 4, 5, 6 DSG-EKD und § 49 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    -

Weitere Dienste

  • SoundCloud

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit (Audio-Blogging)

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    SoundCloud Global Limited & Co. KG, Deutschland

  • Google Maps

    Digitaler Dienst:
    Geodaten- und Standortverwaltung

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Irland Limited, Irland

  • YouTube

    Digitale Dienste:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Google Ireland Limited, Irland

  • Facebook

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

  • Vimeo

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Datenübermittlung an Dritte:
    Vimeo LLC, USA

  • Südwestrundfunk

    Digitaler Dienst:
    Informations- und Nachrichtenservice des Südwestrundfunks

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Drittanbieter:
    Südwestrundfunk, Deutschland

     

  • Instagram

    Digitaler Dienst:
    Soziale Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff) gekoppelt mit § 6 Nr. 2 DSG-EKD für personenbezogene Folgeverarbeitungen in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers (vgl. Datenschutzinformationen)

    Drittanbieter:
    Meta Platforms Ireland Limited, Irland

     

  • Bibel Online

    Digitaler Dienst:
    Informationsservice zur Bibel

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 TDDDG (Drittanbieterzugriff); keine personenbezogene Folgeverarbeitung in datenschutzrechtlicher Verantwortung des Website-Betreibers

    Datenübermittlung an Dritte:
    Deutsche Bibelgesellschaft, Deutschland

06.12.2015

„Gottes Schöpfung nicht durch staatliche Egoismen zerlegen“

Delegation von fünf Kirchen aus dem Südwesten und dem Elsass bei Weltklimakonferenz in Paris

Eine hochrangige, 37-köpfige Delegation von fünf Kirchen aus Südwestdeutschland und dem Elsass ist am Wochenende, 5. und 6. Dezember, zur Weltklimakonferenz („COP21“) in Paris gereist, um sich über den Stand der Verhandlungen zu informieren und mit Vertretern der deutschen Verhandlungsdelegation zu sprechen. Weiterhin standen Begegnungen mit Klimazeugen und -aktivisten aus Ländern wie Äthiopien, Bangladesch und den Philippinen auf dem Programm.

Unter Leitung der Landesbischöfe Dr. h. c. Frank Otfried July (Württemberg) und Prof. Dr. Jochen Cornelius-Bundschuh (Baden) sowie Kirchenpräsident Christian Albecker (Protestantische Kirche Elsass) trafen Vertreter der evangelischen Landeskirchen in Württemberg und Baden, der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Erzdiözese Freiburg sowie der Protestantischen Kirche des Elsass mit Teilnehmern der Verhandlungsdelegation zusammen. 

Der württembergische Landesbischof July sagte nach den Gesprächen: „Es ist stark, wie die deutschen Diplomaten uns als Kirchen ermutigt haben, deutlich und klar in der Klimapolitik Stellung zu nehmen und immer wieder zu mahnen. Um deutlich zu machen: Gottes Schöpfung darf nicht durch weltweite staatliche Egoismen zerlegt werden.“ Auch hätten die Begegnungen mit Teilnehmenden verdeutlicht, dass es bei der Klimapolitik um konkrete Lebenswelten einzelner Menschen gehe: „Die Menschen, die z. B. von den Phi-lippinen schon auf der Klimaflucht sind, haben kein Verständnis für Verzögerungstaktiken der internationalen Staatengemeinschaft.“ 

Der badische Landesbischof Cornelius-Bundschuh nennt besonders die Begegnungen mit den Vertretern der sogenannten „besonders verletzlichen Staaten“ eindrücklich: „Bei ihnen geht es jetzt schon um Leben und Tod. Deshalb ist es wichtig, dass ihr Anliegen in Paris zum ersten Mal verhandelt wird. Wir haben als Kirche eine besondere Verantwortung, für diese Menschen einzutreten, weil sie keine Lobby haben. Sie verfügen weder über bedeutende Industrien noch Rohstoffe noch große Landmassen.“ Beeindruckt hat den Landesbischof bei den Nicht-Regierungs-Organisationen das hohe Maß an politischer Klugheit sowie ihre große Fähigkeit, zu vernetzen und ins Gespräch zu kommen. Das sei besonders bei den glaubensbasierten („faithbased“) NGOs der Fall, die aus ihrer religiösen Weltsicht heraus noch einmal andere Perspektiven einbrächten, die über die Eigeninteressen der Verhandlungspartner hinausgehen. 

Bei den Verhandlungen, so die Kirchendelegation insgesamt, sei das Erreichen einer möglichst geringen Gradzahl für die Erderwärmung zwar wichtig, längerfristig entscheidend sei jedoch die rechtlich bindende Etablierung eines Systems zur Messung und Kontrolle der Emissionen sowie eine permanente und konsequente Weiterarbeit. 

Am Sonntag feierte die Delegation in deutschsprachigen evangelischen und katholischen Gemeinden Gottesdienste, die die Verantwortung von Christen für die weltweite Dimension der Klimapolitik betonten. Dabei kam auch zur Sprache, dass Migration aufgrund von Klimawandel inzwischen einen größeren Umfang hat als die aus anderen Gründen. 

Zur württembergischen evangelischen Delegation gehörten neben dem Landesbischof und Oberkirchenrat Prof. Dr. Ulrich Heckel die Synodalen Franziska Stocker-Schwarz (Vorsitzende Ausschuss Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit), Prof. Martina Klärle (Stellvertr. Vorsitzende Ausschuss Kirche, Gesellschaft, Öffentlichkeit) und Ruth Bauer (Umweltbeirat) sowie der Umweltbeauftragte Klaus-Peter Koch, der Generalsekretär der Evangelischen Mission in Solidarität (EMS), Jürgen Reichel, und die Klimazeugen Garcia Palma (Chile) und Martina Brenz.

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